
Häufige Fragen und Antworten
In unseren FAQ bieten wir Ihnen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Wählen Sie einfach die passende Kategorie aus, um schnell die gewünschten Informationen zu finden.
- Alle
- Allgemein
- Miete und
Kaution - Hausordnung
- Betriebs- und
Heizkosten - Genehmigungen
- Beschwerden
- Kündigung
- Sonstiges
Sie können uns während der Geschäftszeiten telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Kundenportal erreichen.
In dringenden Fällen, wie Rohrbrüchen oder Heizungsausfällen, kontaktieren Sie bitte den Notdienst. Die Kontaktdaten finden Sie im Aushang oder in Ihrer Mieterunterlage.
Für Ihren Einzug benötigen wir den unterschriebenen Mietvertrag, die Übergabeprotokolle und gegebenenfalls eine Haftpflichtversicherung.
Die Pflege der Außenanlagen wird in der Regel durch eine beauftragte Firma oder den Hausmeister übernommen.
Ja, wir bieten individuelle Zusatzleistungen wie rechtliche Beratung oder Unterstützung bei Immobilienverkäufen.
Die Miete ist monatlich im Voraus zu zahlen, in der Regel spätestens bis zum dritten Werktag des Monats.
Die Kaution beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten und wird spätestens sechs Monate nach Auszug und Prüfung aller Ansprüche zurückgezahlt.
Nach Absprache mit der Hausverwaltung können Sie die Kaution in maximal drei gleichen monatlichen Raten leisten.
Mietanpassungen erfolgen auf Basis gesetzlicher Regelungen oder im Rahmen von Index- oder Staffelmietverträgen. Sie werden rechtzeitig schriftlich informiert.
Sollten Zahlungsschwierigkeiten auftreten, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Andernfalls müssen wir ein Mahnverfahren einleiten.
In der Regel gelten die Ruhezeiten von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie von 13:00 bis 15:00 Uhr. Abweichungen entnehmen Sie bitte der Hausordnung.
Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung der Hausverwaltung, ausgenommen sind Kleintiere wie Fische oder Hamster.
Bitte nutzen Sie die vorgesehenen Mülltonnen und trennen Sie den Abfall gemäß den kommunalen Vorgaben.
Ja, Gemeinschaftsräume wie Keller oder Fahrradabstellräume stehen allen Mietparteien zur Verfügung. Bitte achten Sie auf Ordnung und Sauberkeit.
Bauliche Veränderungen, auch kleinere, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hausverwaltung.
Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich, spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Die Nebenkosten umfassen unter anderem Müllentsorgung, Gebäudeversicherung, Reinigung und Heizkosten. Eine genaue Aufstellung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Preissteigerungen bei Energie oder ein erhöhter Verbrauch können die Kosten beeinflussen. Wir empfehlen, die Abrechnung genau zu prüfen.
Energiesparmaßnahmen wie das Stoßlüften oder das Absenken der Heizung bei Abwesenheit helfen, Kosten zu reduzieren.
Sollten Sie Fragen zur Abrechnung haben, kontaktieren Sie uns. Wir klären Unstimmigkeiten gemeinsam.
Ja, die Haltung eines Hundes muss schriftlich bei der Hausverwaltung beantragt werden.
Das Anbringen einer Satellitenschüssel ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Hausverwaltung erlaubt.
Eine Untervermietung bedarf der Zustimmung der Hausverwaltung und muss schriftlich beantragt werden.
Das Anbringen von Markisen erfordert eine Genehmigung, um die einheitliche Optik des Gebäudes zu wahren.
Ja, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag.
Bitte dokumentieren Sie die Vorfälle und wenden Sie sich mit den Details schriftlich an uns.
Versuchen Sie zunächst, das Problem direkt anzusprechen. Sollte keine Lösung gefunden werden, können Sie uns kontaktieren.
Mängel im Gemeinschaftsbereich melden Sie bitte direkt an die Hausverwaltung.
Informieren Sie uns umgehend. Wir werden die Ursache prüfen und entsprechende Maßnahmen veranlassen.
Melden Sie Verstöße mit einer kurzen Beschreibung und, wenn möglich, Nachweisen an die Hausverwaltung.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die gesetzliche Frist von drei Monaten einhalten.
Nach Ihrer Kündigung organisieren wir die Wohnungsabnahme und klären offene Punkte wie Renovierungen oder Kautionsrückzahlung.
Eine verkürzte Frist ist nur bei gegenseitiger Einigung möglich, beispielsweise durch einen Nachmieter.
Die Wohnung muss im vertragsgemäßen Zustand übergeben werden. Dies klären wir gemeinsam bei der Abnahme.
Die Kaution wird nach Prüfung etwaiger Ansprüche, spätestens jedoch sechs Monate nach Auszug, zurückgezahlt.
Kleinere Renovierungen sind möglich. Für größere Arbeiten ist die Zustimmung der Hausverwaltung erforderlich.
Die Gartenpflege wird in der Regel von einer externen Firma durchgeführt. Bitte prüfen Sie Ihre Mietvertragsvereinbarungen.
Für den Umzug melden Sie sich bitte bei der zuständigen Meldebehörde an und teilen uns die neue Adresse mit.
Ja, zusätzliche Schlüssel können über die Hausverwaltung bestellt werden. Die Kosten trägt in der Regel der Mieter.
Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Die Hausverwaltung darf keine Rechtsberatung durchführen.
Sie können uns während der Geschäftszeiten telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Kundenportal erreichen.
In dringenden Fällen, wie Rohrbrüchen oder Heizungsausfällen, kontaktieren Sie bitte den Notdienst. Die Kontaktdaten finden Sie im Aushang oder in Ihrer Mieterunterlage.
Für Ihren Einzug benötigen wir den unterschriebenen Mietvertrag, die Übergabeprotokolle und gegebenenfalls eine Haftpflichtversicherung.
Die Pflege der Außenanlagen wird in der Regel durch eine beauftragte Firma oder den Hausmeister übernommen.
Ja, wir bieten individuelle Zusatzleistungen wie rechtliche Beratung oder Unterstützung bei Immobilienverkäufen.
Die Miete ist monatlich im Voraus zu zahlen, in der Regel spätestens bis zum dritten Werktag des Monats.
Die Kaution beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten und wird spätestens sechs Monate nach Auszug und Prüfung aller Ansprüche zurückgezahlt.
Nach Absprache mit der Hausverwaltung können Sie die Kaution in maximal drei gleichen monatlichen Raten leisten.
Mietanpassungen erfolgen auf Basis gesetzlicher Regelungen oder im Rahmen von Index- oder Staffelmietverträgen. Sie werden rechtzeitig schriftlich informiert.
Sollten Zahlungsschwierigkeiten auftreten, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Andernfalls müssen wir ein Mahnverfahren einleiten.
In der Regel gelten die Ruhezeiten von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie von 13:00 bis 15:00 Uhr. Abweichungen entnehmen Sie bitte der Hausordnung.
Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung der Hausverwaltung, ausgenommen sind Kleintiere wie Fische oder Hamster.
Bitte nutzen Sie die vorgesehenen Mülltonnen und trennen Sie den Abfall gemäß den kommunalen Vorgaben.
Ja, Gemeinschaftsräume wie Keller oder Fahrradabstellräume stehen allen Mietparteien zur Verfügung. Bitte achten Sie auf Ordnung und Sauberkeit.
Bauliche Veränderungen, auch kleinere, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hausverwaltung.
Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich, spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Die Nebenkosten umfassen unter anderem Müllentsorgung, Gebäudeversicherung, Reinigung und Heizkosten. Eine genaue Aufstellung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Preissteigerungen bei Energie oder ein erhöhter Verbrauch können die Kosten beeinflussen. Wir empfehlen, die Abrechnung genau zu prüfen.
Energiesparmaßnahmen wie das Stoßlüften oder das Absenken der Heizung bei Abwesenheit helfen, Kosten zu reduzieren.
Sollten Sie Fragen zur Abrechnung haben, kontaktieren Sie uns. Wir klären Unstimmigkeiten gemeinsam.
Ja, die Haltung eines Hundes muss schriftlich bei der Hausverwaltung beantragt werden.
Das Anbringen einer Satellitenschüssel ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Hausverwaltung erlaubt.
Eine Untervermietung bedarf der Zustimmung der Hausverwaltung und muss schriftlich beantragt werden.
Das Anbringen von Markisen erfordert eine Genehmigung, um die einheitliche Optik des Gebäudes zu wahren.
Ja, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag.
Bitte dokumentieren Sie die Vorfälle und wenden Sie sich mit den Details schriftlich an uns.
Versuchen Sie zunächst, das Problem direkt anzusprechen. Sollte keine Lösung gefunden werden, können Sie uns kontaktieren.
Mängel im Gemeinschaftsbereich melden Sie bitte direkt an die Hausverwaltung.
Informieren Sie uns umgehend. Wir werden die Ursache prüfen und entsprechende Maßnahmen veranlassen.
Melden Sie Verstöße mit einer kurzen Beschreibung und, wenn möglich, Nachweisen an die Hausverwaltung.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die gesetzliche Frist von drei Monaten einhalten.
Nach Ihrer Kündigung organisieren wir die Wohnungsabnahme und klären offene Punkte wie Renovierungen oder Kautionsrückzahlung.
Eine verkürzte Frist ist nur bei gegenseitiger Einigung möglich, beispielsweise durch einen Nachmieter.
Die Wohnung muss im vertragsgemäßen Zustand übergeben werden. Dies klären wir gemeinsam bei der Abnahme.
Die Kaution wird nach Prüfung etwaiger Ansprüche, spätestens jedoch sechs Monate nach Auszug, zurückgezahlt.
Kleinere Renovierungen sind möglich. Für größere Arbeiten ist die Zustimmung der Hausverwaltung erforderlich.
Die Gartenpflege wird in der Regel von einer externen Firma durchgeführt. Bitte prüfen Sie Ihre Mietvertragsvereinbarungen.
Für den Umzug melden Sie sich bitte bei der zuständigen Meldebehörde an und teilen uns die neue Adresse mit.
Ja, zusätzliche Schlüssel können über die Hausverwaltung bestellt werden. Die Kosten trägt in der Regel der Mieter.
Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Die Hausverwaltung darf keine Rechtsberatung durchführen.
Referenzen
Liebe Frau Kessler,
vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle und zuverlässige Unterstützung, ich bin sehr froh, dass alles so gut geklappt hat!
Es ist schön noch auf jemanden zu treffen, der sich noch für die Belange der Leute wirklich interessiert und einsetzt!
Viele freundliche Grüße
Andreas S.
Seit vielen Jahren betreut diese Hausverwaltung unsere Immobilie, und wir könnten nicht zufriedener sein!
Vom ersten Tag an haben wir die Professionalität, Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des gesamten Teams
zu schätzen gewusst. Wir können diese Hausverwaltung uneingeschränkt empfehlen – ein echter Glücksgriff!
Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit!
Grundstücksgemeinschaft Vivien B. und John P.
Wer professionelle Unterstützung und kurzfristige Lösungen sucht ist hier genau richtig.
Die Einstellung zur Arbeit und einem top Ergebnis stehen hier stets im Vordergrund.
Ich kann es nur jedem Eigentümer empfehlen hier seine Objekte betreuen zu lassen.
Markus V.

Hallo, ich bin Zoe Keßler
– Ihre Ansprechpartner bei Prowonia e. K.!
Mit 18 Jahren Berufserfahrung in der Verwaltung von Miethäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Sondereigentum und Teileigentum bringe ich fundiertes Fachwissen und umfassende Praxiserfahrung mit.
Meine kaufmännische Ausbildung bildet das solide Fundament für meine berufliche Laufbahn, die ich kontinuierlich durch Weiterbildungen und Spezialisierungen ausgebaut habe.